Mehr für mehr! Ab April: Verbesserung der Weiterbildungsförderung

17.04.2024, 14:35

Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung verbessert seit April 2024 die Bedingungen der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten deutlich. Feste und vor allem höhere Fördersätze für mehr Organisationen bzw. Unternehmen sind besonders für kleine und mittlere Organisationen interessant. Dazu kommt das neue Qualifizierungsgeld und mit dem ESF+ Programm KOMPASS wird die Förderlücke für Selbstständige geschlossen.

Weiterbildung wird noch viel zu häufig als Luxus angesehen, an den frühestens zu denken ist, wenn die dringendsten Pflichten erledigt sind. Aus diesem Grund schrecken insbesondere kleinere und mittlere Organisationen nicht selten davor zurück. Zu teuer heißt es oder die positiven Effekte von beruflicher Weiterbildung treten zu langsam ein. Vergessen wird dabei, dass Fehler aufgrund fehlender Kompetenzen kleine Organisationen meist besonders hart treffen. Genauso relevant ist, dass neue Chancen nicht frühzeitig erkannt und konsequent genutzt werden. 

Hier setzt die Weiterbildungsförderung an: Lehrgangskosten werden übernommen und zusätzlich ein Zuschuss zu den Lohnkosten bezahlt, um eine temporär "wegfallende" Arbeitskraft zu kompensieren. Die Konditionen für berufliche Weiterbildungsförderung waren bereits gut. Nun sind sie noch einmal deutlich besser geworden. 100 % der Lehrgangskosten werden bezuschusst und 75 % den Lohnkosten, die im Verlauf einer Weiterbildung bezahlt werden, können erstattet werden. Das gilt ab April 2024 für alle Organisationen mit weniger als 50 Vollzeitbeschäftigten. Auch die Mehrkosten für Menschen mit Behinderung werden übernommen und Berufseinsteiger:innen haben es jetzt leichter, ebenfalls Förderung zu erhalten.  

Parallel ist das ESF+ Programm KOMPASS in diesem Jahr richtig an den Start gegangen. Vorerst für die nächsten drei Jahre können damit Weiterbildungen für Soloselbstständige (max. eine Mitarbeiter:in ist zulässig) mit bis zu 90 % bzw. max. 4.500 Euro gefördert werden. Das gab es vorher so nicht. 

Für uns sind diese Änderungen ein Anlass, in diesem Fördertipp ausführlicher über die verschiedenen Aspekte der Weiterbildungsförderung in Deutschland zu berichten. Gute Zuschussmöglichkeiten gibt es jetzt fast für jede Zielgruppe - v. a. für Angestellte, Arbeitsuchende und für Selbständige.

 

Unser Tipp:

Mit der verbesserten Weiterbildungsförderung können Sie Ihre Organisation und sich selbst auf das nächste Level bringen. Verpassen Sie diese Chance nicht.

 

Zum Anfang: die Basics des Qualifizierungschancengesetzes (QCG)

Bildungsgutscheine (BG) sind den meisten Menschen ein Begriff. Dass es diesen BG aber nicht nur für Arbeitsuchende, sondern auch für Angestellte gibt, ist dagegen nicht so bekannt. Schon seit einigen Jahren können sich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Weiterbildung vom Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit fördern lassen. Der Arbeitgeber kann als Kompensation für den Arbeitsausfall einen Zuschuss zu den Lohnkosten beantragen. 

Die Antragstellung ist recht einfach und die Förderquoten - zumindest bei den Interessent:innen, die eine Weiterbildung bei emcra absolvieren möchten - sind hoch. Lassen Sie sich dabei nicht von der Webseite der Agentur für Arbeit in die Irre führen: Dort ist häufig nur von Unternehmensförderung die Rede. Sie müssen jedoch nicht bei einem Unternehmen angestellt sein, um für eine Förderung in Frage zu kommen. Viele unserer Teilnehmenden arbeiten für Vereine, Stiftungen oder Organisationen mit anderen Rechtsformen. Der öffentliche Dienst ist allerdings von der Förderung ausgenommen.

Für einen erfolgreichen Antrag beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit sollte zunächst ein Beratungstermin vereinbart werden. Dafür tritt man mit der für die eigene Organisation zuständige Arbeitsvermittler:in / Sachbearbeiter:in in Kontakt. Diese Person entscheidet auch über Ihren Förderantrag. Unsere Erfahrung ist, dass diese Gespräche mit der Agentur für Arbeit der Schlüssel für einen erfolgreichen Antrag sind. Der eigentliche Antrag ist dann noch etwas Fleißarbeit. Wenn Sie wissen, warum eine Weiterbildung notwendig ist und sowohl den persönlichen Qualifizierungsgewinn Ihres Mitarbeitenden als auch den Mehrwert für Ihre Organisation nachvollziehbar darlegen können, dann wird Ihnen die Agentur in der Regel keine Steine in den Weg legen.

 

Mehr für mehr: Die Neuerungen für Beschäftigte im Überblick

Neben ein paar Sonderregeln für ältere, schwerbehinderte und unqualifizierte Mitarbeitende hängt die Fördersumme maßgeblich von der Größe Ihrer Organisation ab. Auch wenn auf den Webseiten der Agentur meist allgemein von “Beschäftigten” die Rede ist, kommt es auf die Zahl der Vollzeitstellen an. Ein Beispiel: Auch wenn bei Ihnen mehr als 50 Personen angestellt sind, kann es durchaus sein, dass Sie trotzdem die besten Förderkonditionen nutzen können, wenn viele Ihrer Beschäftigten in Teilzeit arbeiten. Was zählt, sind die summierten sog. “Vollzeitäquivalente”.

Grundsätzlich gilt: Je kleiner, desto mehr Förderung. Seit April haben sich dabei die Bemessungsgrenzen großzügig verändert, sodass nun noch mehr Organisationen und Unternehmen von der Förderung profitieren können:

Übernahme der Lehrgangskosten:

  • Kleine Organisationen (unter 50 Vollzeitstellen): 100 %;

  • Mittlere Organisationen (unter 500 Vollzeitstellen): 50 %, bei Beschäftigten über 45 Jahren oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung können bis zu 100 % übernommen werden;

  • Große Organisationen (über 500 Vollzeitstellen): 25 %;

  • Bei fehlendem Berufsabschluss können unabhängig von der Organisationsgröße bis zu 100 % übernommen werden.

Die gesamten Lehrgangskosten wurden bisher nur Organisationen mit weniger als zehn Vollzeitstellen erstattet. Die Erweiterung auf bis zu 50 Vollzeitstellen macht das Programm nun für einen sehr großen Teil der deutschen NGO- und KMU-Szene noch interessanter.

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:

  • Kleine Organisationen (unter 50 Vollzeitstellen): 75 %;

  • Mittlere Organisationen (unter 500 Vollzeitstellen): 50 %;

  • Große Organisationen (über 500 Vollzeitstellen): 25 %;

  • Bei fehlendem Berufsabschluss können unabhängig von der Organisationsgröße bis zu 100 % Zuschuss gezahlt werden.

Auch hier gibt es eine analoge Veränderung bei der Betriebsgröße: Den attraktiven 75 % Lohnkostenzuschuss gibt es jetzt für alle Organisationen mit weniger als 50 Vollzeitbeschäftigten. 

Weitere Verbesserungen:

  • Förderung für Berufseinsteiger:innen. Bislang galt eine Sperrfrist von 4 Jahren nach dem letzten Abschluss. D. h. Neulinge, beispielsweise von der Uni, mussten zunächst warten, bevor sie für eine QCG-Förderung in Frage kamen. Diese Sperrfrist beträgt jetzt nur noch 2 Jahre.

  • Kürzere Wartezeit zwischen zwei Weiterbildungen. Bislang konnte man eine Förderung nach QCG nur alle 4 Jahre in Anspruch nehmen. Diese Wartezeit wurde nun ebenso auf 2 Jahre reduziert. 

  • Übernahme von Mehrkosten bei Behinderung. Menschen mit Behinderung können zusätzlich zu den Zuschüssen für Lehrgänge und Arbeitsentgelte einen Mehrbedarf beantragen. 

  • Kurzarbeit als Bildungspause. Das neue sog. Qualifizierungsgeld wird vollständig von der Agentur für Arbeit bezahlt und entspricht quasi einer Art Kurzarbeitergeld für Menschen in Weiterbildungen (60-67 % vom Nettolohn). Dabei muss allerdings die Organisation die vollen Lehrgangskosten zahlen. Außerdem muss eine spezielle Betriebsvereinbarung getroffen werden. Diese neue Möglichkeit ist insbesondere für größere Betriebe geeignet, die sich in krisenhaften Zeiten transformieren und dabei Arbeitsplätze erhalten wollen.

Hier geht es zum neuen Flyer des Programms der Agentur für Arbeit. Beratungstermine bei der Agentur können Sie hier vereinbaren. Falls Sie sich für eine Weiterbildung bei emcra interessieren, dann kontaktieren Sie uns vorab gerne

 

KOMPASS - Weiterbildung für Selbstständige

KOMPASS ist relativ neu und noch wenig bekannt. Flächendeckende Weiterbildungsförderung für Selbstständige gab es in dieser neuen Form bisher nicht, nur einige Bundesländer hatten bereits entsprechende Angebote.

Das hat sich geändert. Jetzt gibt es ein vorerst auf drei Jahre ausgelegtes Bundesprogramm des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Bei der Durchführung setzt das Ministerium auf lokale Kooperationspartner, die bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungen unterstützen und den Prozess der Antragstellung begleiten. Finanziert ist das Programm aus Mitteln des ESF+. Finden Sie hier Ihre lokale Kontaktstelle für die Erstberatung und Antragstellung.

Mit der Förderung sollen die Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und die Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells von Soloselbstständigen unterstützt werden. Soloselbstständig im Sinne des Förderprogramms sind Personen, die max. eine Vollzeitmitarbeiter:in beschäftigen.

Die breite inhaltliche Ausrichtung des Programms ermöglicht diverse Arten von Weiterbildungen: In Frage kommen berufsspezifische fachliche Kompetenzen, aber auch Querschnittskompetenzen wie beispielsweise Projektmanagement oder Marketing. Ebenso können Weiterbildungen im Bereich persönlicher (Selbstreflexion) sowie sozialer (Leadership) oder methodischer Kompetenzen (Software) gefördert werden. Die Anforderungen an die Zertifizierung des Bildungsangebotes sind nicht so hoch wie beim klassischen Bildungsgutschein. Diverse Arten von Zertifizierung oder Qualitätsnachweisen sind zulässig.

Gefördert werden KOMPASS-Weiterbildungen mit bis zu 90 % und maximal 4.500 Euro. Die Weiterbildung muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein.

In der Förderdatenbank des Bundes oder im deutschen ESF-Portal finden Sie weitergehende Informationen. Auch das emcra Weiterbildungsangebot ist über das KOMPASS-Programm förderbar. Wenn Sie generell mehr zum Thema ESF+ Förderung wissen möchten, dann schauen Sie gerne in unserem letzten Fördertipp speziell zum ESF+.

 

Der Klassiker: Bildungsgutschein für Arbeitsuchende

Der Bildungsgutschein für Arbeitssuchende ist der Klassiker unter den Weiterbildungsförderungen. Die meisten haben schon davon gehört und die Bedingungen sind nicht kompliziert: Wer arbeitsuchend gemeldet ist, kann bei der zuständigen Arbeitsvermittlung einen Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen. Wenn Ihre persönliche Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter davon überzeugt ist, dass die Weiterbildung eine sinnvolle Maßnahme zur Reintegration in den Arbeitsmarkt darstellt, erhält man einen Bildungsgutschein über die vollen Lehrgangskosten. Für die Gesamtkosten oder die Dauer der Weiterbildung gibt es keine festen Obergrenzen. 

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Gespräche bei der Arbeitsagentur bzw. in Ihrem Jobcenter überzeugend erklären können, warum Sie eine spezifische Weiterbildung benötigen, dann haben Sie gute Chancen, einen Bildungsgutschein zu erhalten. Unsere Teilnehmenden stoßen hier selten auf unüberwindbare Schwierigkeiten. Sie wissen selbst am besten, welche Weiterbildung gut zu Ihnen passt und wie sich das Gelernte am besten in Ihre Karriereplanung einbringen lässt. Zur optimalen Vorbereitung ist es jedoch ratsam, sich zuvor ein gutes Bild von der gewünschten Weiterbildung zu machen. Wenn Sie eine längere Weiterbildung (über 5 Monate) anpeilen, sollten Sie argumentieren können, warum Sie Ihr Bildungsziel nicht auch in kürzerer Zeit erreichen können.

Übrigens: Wer im Bezug von Arbeitslosengeld 1 ist, profitiert vom verlängerten Leistungsanspruch durch die Teilnahme an einer Weiterbildung. Die Hälfte der Dauer Ihrer Weiterbildung wird angerechnet. Beispiel: Sie haben 12 Monate Anspruch auf ALG1 und belegen in der Zeit eine sechsmonatige Weiterbildung. Ihr Anspruch verlängert sich dann um drei auf insgesamt 15 Monate. Sind Sie dagegen im Bürgergeldbezug, erhalten Sie einen anrechnungsfreien Bürgergeld Bonus in Höhe von 75 Euro pro Monat. 

 

Fantastische Landesprogramme und wo sie zu finden sind

Bis hierher war noch kein passendes Angebot für Sie dabei? Dann sollten Sie einen Blick in die Bundesländer-Programme zur beruflichen Weiterbildung werfen.

Eine sehr gute Möglichkeit dafür bietet die Bundesagentur für Arbeit mit Ihrem neuen Portal mein NOW: Dort finden Sie eine Suchmaschine zur Weiterbildungsförderung, bei der Sie Ihre individuellen Parameter eingeben können. Wenn es ein passendes Landesprogramm gibt, werden Sie hier fündig.

Wenn es mal zu kompliziert wird, sind wir auch gerne telefonisch oder schriftlich für Sie da und unterstützen Sie bei Ihrer Recherche. 

 

 

Nutzen Sie Ihre Chancen zur beruflichen Weiterbildung und bauen Sie für sich und Ihre Organisation systematisch Kompetenzen auf, die Sie für die Gestaltung der Zukunft benötigen.

 

#emcra_und_die_neue_Weiterbildungsförderung

Wenn sich die Bedingungen für Weiterbildungsförderung ändern, dann ist das für emcra etwa so wie eine Veränderung der Abgasnormen für einen Automobilkonzern oder die Agrarsubventionen für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Nicht wenige übernehmen die Kosten für eine hochwertige Weiterbildung bei emcra selbst, aber viele können sich aufgrund eines begrenzten Weiterbildungsbudgets eine Teilnahme nur leisten, wenn sie Unterstützung vom Staat erhalten. Als Fördermittelexpert:innen beraten wir zahlreiche Kund:innen zu den unterschiedlichsten Förderprogrammen. Doch keine Förderung ist in unserer Arbeit so alltäglich, wie die Förderung der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte und Arbeitsuchende.

Entsprechend gespannt waren wir auf die gesetzlichen Änderungen und freuen uns über die weitgehenden Verbesserungen. In Zeiten von wirtschaftlicher Unbeständigkeit und politischem Druck auf den Haushalt des Bundes sind das gute Nachrichten für alle, die eine Weiterbildung ins Auge fassen - und auch für uns als Anbieter von Weiterbildungen. Der politische Wille scheint an dieser Stelle stärker als der Druck zur Haushaltskonsolidierung: Weiterbildung ist ein elementarer Bestandteil der modernen Arbeitswelt und insbesondere kleine und mittlere Organisationen müssen in ihrer Zukunftsfähigkeit mit Weiterbildungsförderung unterstützt werden. Diese Einsicht scheint in der Politik mittlerweile fest verankert. 

Als das Qualifizierungschancengesetz Anfang 2020 an den Start ging, war das Wort Bildungsgutschein noch voll und ganz mit Arbeitslosigkeit assoziiert. In unseren Beratungsgesprächen fiel es tatsächlich vielen schwer zu glauben, dass sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben, selbst wenn sie in einem festen Beschäftigungsverhältnis sind. Die frohe Kunde von der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte spricht sich jedoch langsam herum. Lebenslanges Lernen wird immer mehr zu einer Realität in Deutschland.

Alle vorgestellten Fördermöglichkeiten eignen sich auch bestens zur Finanzierung einer Weiterbildung bei emcra. Unser gesamtes Weiterbildungsangebot von über 19 Modulen ist nach dem AZAV-Standard zertifiziert, was Ihnen die Förderung durch KOMPASS, aber auch jede Art von Bildungsgutschein ermöglicht. Die emcra Weiterbildungen finden zudem (überwiegend) online statt, eine berufsbegleitende Teilnahme oder auch die Sorgearbeit in Ihrer Familie wird dadurch deutlich leichter.

 

Bilden Sie sich weiter! Die Förderbedingungen sind in Deutschland derzeit so gut wie nie zuvor!

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